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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für Architektur- und Planungsleistungen

Stand: 15. Dezember 2024

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Barhatistaya Rediska Architekten GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über Architektur- und Planungsleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Vertragsgegenstand sind Architektur- und Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Architektenvertrag bzw. der Leistungsbeschreibung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.

Grundlage der Leistungserbringung sind:

  • Die HOAI in der jeweils gültigen Fassung
  • Die allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Die geltenden technischen Normen und Vorschriften
  • Die örtlichen Bauvorschriften

§ 3 Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar richtet sich nach der HOAI. Bei Leistungen außerhalb der HOAI wird eine frei vereinbarte Vergütung berechnet.

Zahlungsbedingungen:

  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig
  • Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz berechnet
  • Abschlagszahlungen können nach Leistungsfortschritt verlangt werden
  • Bei Projektlaufzeiten über 4 Monate werden monatliche Abschlagszahlungen vereinbart

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Alle erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
  • Sachkundige Ansprechpartner zu benennen
  • Notwendige Entscheidungen unverzüglich zu treffen
  • Pläne und Berechnungen in angemessener Frist zu prüfen und freizugeben
  • Behördliche Genehmigungen zu beantragen (sofern nicht anders vereinbart)
  • Zugang zum Baugrundstück zu gewähren

§ 5 Termine und Fristen

Vereinbarte Termine und Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn:

  • Sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden
  • Der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat
  • Keine unvorhersehbaren Umstände eingetreten sind

Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber oder durch höhere Gewalt verlängern sich die Fristen entsprechend.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Der Auftragnehmer behält sich alle Urheberrechte an seinen Planungsleistungen vor. Der Auftraggeber erhält das Recht zur Nutzung für den vereinbarten Zweck.

Eine Weitergabe der Pläne an Dritte oder eine Nutzung für andere Zwecke bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Bei Veröffentlichung der Planungen ist der Auftragnehmer als Urheber zu nennen.

§ 7 Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Einschränkungen:

  • Bei fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt
  • Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen
  • Die Gesamthaftung ist auf die Höhe der Berufshaftpflichtversicherungssumme begrenzt
  • Verjährung der Gewährleistungsansprüche: 2 Jahre ab Abnahme

§ 8 Versicherung

Der Auftragnehmer verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen Euro je Schadensfall.

§ 9 Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Bei Kündigung durch den Auftraggeber sind die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.

Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung berechtigen zur sofortigen Vertragsauflösung.

§ 10 Aufbewahrung von Unterlagen

Der Auftragnehmer bewahrt die Planungsunterlagen für die Dauer von 15 Jahren auf. Danach können sie vernichtet werden, sofern der Auftraggeber sie nicht abholt.

§ 11 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.

§ 12 Änderungen und Zusatzleistungen

Planungsänderungen und zusätzliche Leistungen, die vom ursprünglichen Auftrag abweichen, werden gesondert berechnet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die entstehenden Mehrkosten informieren.

§ 13 Baugenehmigung und Behörden

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Erteilung von Baugenehmigungen oder anderen behördlichen Genehmigungen. Dies liegt außerhalb seines Einflussbereichs.

§ 14 Baukosten

Kostenberechnungen und -schätzungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Sie basieren auf den zum Zeitpunkt der Berechnung verfügbaren Informationen und Marktpreisen.

§ 15 Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer ausführen zu lassen. Er haftet für deren Leistungen wie für eigene.

§ 16 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§ 17 Kontaktdaten

Barhatistaya Rediska Architekten GmbH
Unter den Linden 77
10117 Berlin, Deutschland
Tel: +49 30 2264 7890
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Alexander Barhatistaya, Maria Rediska
Handelsregister: HRB 12345 B, Amtsgericht Charlottenburg
Umsatzsteuer-ID: DE123456789

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Kontakt

Barhatistaya Rediska Architekten GmbH
Unter den Linden 77
10117 Berlin, Deutschland
Tel: +49 30 2264 7890
E-Mail: [email protected]

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